Detaillierte Übersicht der ersten Jahre bis 2000 - sowie (in tabellarischer Form) für die Jahre 1998 bis 2000 in der pdf-Datei "Projekt-Finanzen 1998-2000". Finanzdetails in den folgenden Jahren - s. jeweilige Jahresberichte auf Anfrage bei der Stiftung. Eine weitere Übersicht von 1081 bis 2002 findet sich auf Seite 15 des Stiftungsprospektes "20 Jahre".
Die Peter-Hesse-Stiftung wurde 1983 mit einem Stiftungskapital von (damals DM 200.000,- gegründet und durch 2 Spenden zu je DM 5.000,- auf DM 210.000,- erhöht. Testamentarisch ist vom Gründer ein Erhöhung des Stiftungskapitals vorgesehen. Finanziell stützen neben den geringen Eigenmitteln der Stiftung und den jährlichen Sonderspenden des Gründers in Deutschland rund 100 Spender diese Arbeit. Das Jahresbudget für die Projekte in Haiti lag in den letzten Jahren relativ konstant um € 75.000,- pro Jahr - gelegentlich ergänzt um Ausbauprojekte, die mit Hilfe des BMZ finanziert wurden. Rund 100 Spender umfasst die Spenderkartei. Davon zählen rund die Hälfte zum privaten Freundes- und Bekanntenkreis des Gründers. Hervorzuheben ist eine Gruppe von kirchlich orientierten Spendern, die Haiti-Hilfe Mönchengladbach, sowie das Jugendamt der Stadt Düsseldorf über die Aktion "Düsseldorfer helfen Kindern in der Dritten Welt". Rund 40 % der jährlich verfügbaren Mittel stammen aus den Zinsen des Stiftungskapitals und den Sonderspenden des Gründers. Gelegentlich hilft das BMZ bei besonderen Anlässen in Form von Kleinprojektzuschüssen. Im Laufe der Jahre haben 10 Volontärinnen und Volontäre mit freiwilligen Arbeitseinsätzen von einigen Monaten bis zu einem Jahr in Haiti wertvolle Hilfe geleistet.
Stiftungskonto: Nr. 3156080, Commerzbank Düsseldorf (BLZ 300 400 00)
Die Peter-Hesse-Stiftung ist am 7. 12. 1983 vom Innenminister des Landes NRW als allgemeine selbständige Stiftung im Sinne des § 2 Abs. 2 StiftGNW vom 21.7.1977 genehmigt worden. Durch Bescheinigung des Finanzamtes Düsseldorf-Mettman vom 26. 02. 2007 ist die Stiftung wegen Förderung der Jugend- und Altenhilfe, der Erziehung, der Entwicklungshilfe, internationaler Gesinnung und der Toleranz gemäß Abschnitt A, Nr. 2, Nr.4, Nr. 10 und Nr. 12 der Anlage I zu § 48 ESTDV als besonders förderungswürdig und den gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt worden und darf daher Spendenbescheinigungen ausstellen.
Steuerlich abzugsfähige Spendenbescheinigungen stellen wir spätestens zum Jahresende aus.
Zum 31. 12.1984 und 1986 sowie seit 1988 jährlich werden Buchführung und Jahresabschlüsse jeweils von der Wirtschaftsprüfer-Gesellschaft Fasselt, Mette & Partner, Duisburg zu besonders günstigen Konditionen geprüft und deren Ordnungsmäßigkeit bestätigt. Dies und die gelegentliche Inanspruchnahme von BMZ-Zuschüssen waren zusätzliche Anreize, das Buchführungs-Verfahren ständig weiter zu verbessern. (Ein Dank der Ceylon-Direkthilfe und Herrn vom Hau für ihre EDV-Beratung!).